Bitkurier Activity Guard® AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Software License & Services Agreement

1. Einleitung

Dieses Dokument bildet die zentrale vertragliche Grundlage (AGB) für die Nutzung der Software sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der BITkurier GmbH. Diese Nutzungsbedingungen bilden auch die Grundlage für ergänzende Dokumente wie EULA, SLA, Supportbedingungen und weitere rechtliche Richtlinien.

2. Präambel

Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der BITkurier GmbH und ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung, Lizenzierung, Nutzung, Wartung und Unterstützung der Sicherheitssoftware Bitkurier Activity Guard®.

2.1 Zweck dieses Vertragswerks

Das Ziel dieses Vertragswerks ist die Schaffung transparenter und ausgewogener Regelungen für den Einsatz einer professionellen WordPress-Sicherheitslösung die in Form eines WordPress plugin anbgeboten wird.

2.2 Hintergrund

WordPress zählt weltweit zu den am häufigsten eingesetzten Content-Management-Systemen und ist dadurch regelmäßig Ziel automatisierter sowie gezielter Cyberangriffe. Sicherheitsrisiken entstehen unter anderem durch Schwachstellen in Core-Komponenten, Themes, Plugins, Serverkonfigurationen oder kompromittierte Benutzerkonten. Bitkurier Activity Guard® wurde entwickelt, um Betreiber von WordPress-Websites bei der Erkennung, Reduzierung und Beherrschung solcher Risiken zu unterstützen.

2.3 Sicherheitsphilosophie

Die BITkurier GmbH verfolgt einen mehrschichtigen Sicherheitsansatz (‘Defense in Depth’). Die Software ergänzt bestehende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, ersetzt diese jedoch nicht. Ein wirksames Sicherheitskonzept umfasst insbesondere aktuelle Software, regelmäßige Backups, Mehrfaktor-Authentifizierung, Zugriffsbeschränkungen, sichere Hosting-Umgebungen sowie eine kontinuierliche Überwachung sicherheitsrelevanter Ereignisse.

2.4 Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde bleibt für den sicheren Betrieb seiner Website und IT-Infrastruktur verantwortlich. Die Nutzung von Bitkurier Activity Guard® entbindet nicht von der Pflicht, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen oder gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Empfehlungen, Sicherheitswarnungen und bereitgestellte Updates sollten zeitnah umgesetzt werden.

2.5 Keine Garantie absoluter Sicherheit

Die Parteien erkennen an, dass absolute IT-Sicherheit technisch nicht erreichbar ist. Auch bei ordnungsgemäßer Installation und Nutzung der Software können bislang unbekannte Schwachstellen, Zero-Day-Exploits, Fehlkonfigurationen, Angriffe durch Dritte oder menschliche Fehler zu Sicherheitsvorfällen führen. Bitkurier Activity Guard® reduziert Risiken, garantiert jedoch keine vollständige Verhinderung sämtlicher Angriffe.

2.6 Zukunftsorientierung

Die AGB sind bewusst so aufgebaut, dass zukünftige Module, Cloud-Dienste, APIs, Enterprise-Funktionen und weitere Sicherheitsdienste in die bestehende Vertragsstruktur integriert werden können, ohne den grundlegenden Regelungsrahmen zu verändern.

3. Begriffsdefinitionen

Die nachstehenden Definitionen gelten für dieses Vertragswerk sowie – soweit anwendbar – für EULA, SLA, Supportbedingungen und weitere zugehörige Dokumente.

Administrator

Natürliche Person mit administrativen Berechtigungen für eine WordPress-Installation oder verbundene Systeme.

Agentur

Unternehmen, das Websites für eigene Kunden entwickelt, betreibt oder betreut.

API

Programmierschnittstelle zur Kommunikation zwischen Bitkurier Activity Guard® und externen Diensten.

Authenticator

Funktion oder Anwendung zur Mehrfaktor-Authentifizierung.

Backup

Vollständige oder teilweise Sicherung von Daten zur Wiederherstellung nach einem Vorfall.

Beta-Version

Vorabversion der Software, die Testzwecken dient und produktive Nutzungseinschränkungen aufweisen kann.

Cloud-Dienst

Von der BITkurier GmbH oder Drittanbietern bereitgestellter internetbasierter Dienst.

Customer/Kunde

Vertragspartner der BITkurier GmbH.

Dashboard

Benutzeroberfläche der Software zur Verwaltung sicherheitsrelevanter Funktionen.

Data Breach

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

Defense in Depth

Mehrschichtiger Sicherheitsansatz mit mehreren Schutzebenen.

Dokumentation

Handbücher, Online-Hilfen, Release Notes und technische Beschreibungen.

Downtime

Zeitraum, in dem ein Dienst nicht bestimmungsgemäß verfügbar ist.

Enterprise-Lizenz

Individuell vereinbarte Lizenz mit erweitertem Leistungsumfang.

Exploit

Technik oder Programm zur Ausnutzung einer Schwachstelle.

Firewall

Technische Schutzmaßnahme zur Filterung von Netzwerkverkehr.

Hosting

Bereitstellung der Infrastruktur für den Betrieb einer Website.

Incident

Sicherheitsereignis mit möglicher Beeinträchtigung von Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit.

Lizenz

Vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht an der Software.

Lizenzschlüssel

Technischer Schlüssel zur Aktivierung oder Verwaltung einer Lizenz.

Malware

Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Ransomware oder Spyware.

MFA

Mehrfaktor-Authentifizierung.

Plugin

Erweiterung für WordPress oder andere unterstützte Systeme.

Release

Veröffentlichung einer neuen Softwareversion.

Responsible Disclosure

Koordinierter Prozess zur verantwortungsvollen Meldung von Schwachstellen.

Sicherheitsereignis

Vorfall mit Auswirkungen auf die IT-Sicherheit.

SLA

Service Level Agreement.

Software

Bitkurier Activity Guard® einschließlich zugehöriger Komponenten.

Staging-System

Nicht produktive Testumgebung.

Subscription

Zeitlich befristetes Lizenz- oder Abonnementmodell.

Support

Unterstützungsleistungen der BITkurier GmbH.

Telemetrie

Technische Diagnose- und Nutzungsdaten zur Verbesserung oder Absicherung der Software.

Theme

Designvorlage für WordPress.

Threat Intelligence

Informationen über aktuelle Bedrohungen und Angriffsmuster.

Update

Bereitstellung von Fehlerkorrekturen, Sicherheits- oder Funktionsverbesserungen.

Upgrade

Erweiterung auf eine höhere Produkt- oder Lizenzstufe.

Verfügbarkeit

Grad der Nutzbarkeit eines Dienstes innerhalb eines Zeitraums.

Vulnerability

Sicherheitslücke oder Schwachstelle.

Website

Die vertragsgegenständliche Internetpräsenz des Kunden.

WordPress-Installation

Eine eigenständige Installation des WordPress-Content-Management-Systems.

Zero-Day-Schwachstelle

Zum Zeitpunkt der Ausnutzung noch nicht allgemein bekannte oder gepatchte Sicherheitslücke.

Auslegungsregel

Begriffe in der Einzahl schließen die Mehrzahl ein und umgekehrt, soweit der Zusammenhang nichts anderes erfordert. Technische Begriffe sind entsprechend ihrem im IT- und Informationssicherheitsbereich allgemein anerkannten Verständnis auszulegen. Abweichende Definitionen in Individualvereinbarungen gehen den Definitionen dieses Kapitels vor.

4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Vertragsgegenstand beschreibt den Leistungsumfang der BITkurier GmbH. Er legt fest, welche Leistungen Bestandteil des Vertrags sind und welche Leistungen ausdrücklich nicht geschuldet werden.

4.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an der Software Bitkurier Activity Guard® sowie – abhängig vom gebuchten Lizenzmodell – die Bereitstellung von Updates, Dokumentation, Support, Sicherheitsinformationen und optionalen Zusatzleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und den ergänzenden Vertragsunterlagen.

4.2 Leistungsbestandteile

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:


• Bereitstellung der Software zum Download,
• Lizenzaktivierung und Lizenzverwaltung,
• Sicherheitsfunktionen zum Schutz von WordPress-Installationen,
• Sicherheitsprotokolle und Dashboards,
• Benachrichtigungen über sicherheitsrelevante Ereignisse,
• Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und kompatibilitätsbedingte Anpassungen,
• technische Dokumentation,
• Support entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang.

4.3 Optionale Zusatzleistungen

Je nach Produkt- oder Enterprise-Lizenz können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, insbesondere Cloud-Dienste, API-Zugänge, Premium-Support, individuelle Beratung, Integrationen, Sicherheitsanalysen oder weitere kostenpflichtige Module. Solche Leistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4.4 Leistungsänderungen

Die BITkurier GmbH ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, technisch anzupassen oder zu modernisieren, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Sicherheitsrelevante Änderungen können kurzfristig vorgenommen werden, wenn dies zur Abwehr aktueller Bedrohungen erforderlich ist.

4.5 Nicht geschuldete Leistungen

Nicht Bestandteil des Standardvertrags sind insbesondere:


• Administration von Servern oder Hosting-Umgebungen,
• Wiederherstellung kompromittierter Systeme,
• Entfernung von Schadsoftware außerhalb der Softwarefunktionen,
• individuelle Softwareentwicklung,
• Rechts- oder Datenschutzberatung,
• dauerhafte Überwachung fremder IT-Systeme,
• Leistungen Dritter (Hosting, Domains, Themes oder Plugins).

4.6 Drittanbieter

Die Software kann mit Diensten oder Komponenten Dritter zusammenarbeiten. Für deren Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionsumfang oder zukünftige Änderungen übernimmt die BITkurier GmbH keine Verantwortung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

4.7 Zukunftssicherheit

Die Vertragsparteien erkennen an, dass Bitkurier Activity Guard® kontinuierlich weiterentwickelt wird. Neue Funktionen, Module oder Produktlinien können künftig ergänzt werden. Soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der bestehenden Lizenz sind, bedürfen sie einer gesonderten Vereinbarung oder eines entsprechenden Lizenzmodells.

4.8 Rang der Leistungsbeschreibung

Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung konkretisiert den Funktionsumfang der Software. Bei Widersprüchen zwischen Marketingmaterialien und der offiziellen Leistungsbeschreibung geht die Leistungsbeschreibung vor. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor allgemeinen Beschreibungen.


5. Lizenzgewährung und Lizenzmodelle

Die Lizenzgewährung regelt die Einräumung der Nutzungsrechte an Bitkurier Activity Guard®, die verschiedenen Lizenzmodelle sowie die Voraussetzungen und Grenzen der zulässigen Nutzung.

5.1 Lizenzgewährung

Nach vollständigem Vertragsschluss und – soweit vereinbart – Eingang der Vergütung räumt die BITkurier GmbH dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei der BITkurier GmbH.

5.2 Lizenzmodelle

Je nach Produktangebot können insbesondere folgende Lizenzmodelle angeboten werden:


• Personal – Nutzung für eine einzelne WordPress-Installation.
• Business – Nutzung für mehrere eigene Websites.
• Agency – Verwaltung von Websites eigener Kunden.
• Enterprise – Individuell vereinbarter Leistungsumfang einschließlich optionaler Zusatzleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

5.3 Umfang der Nutzungsrechte

Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang. Eine Nutzung über die gebuchte Anzahl von Installationen, Benutzern oder Mandanten hinaus bedarf einer zusätzlichen Lizenz oder einer schriftlichen Vereinbarung.

5.4 Aktivierung und Lizenzschlüssel

Für die Aktivierung kann ein Lizenzschlüssel oder ein vergleichbares Aktivierungsverfahren erforderlich sein. Der Kunde hat Lizenzdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

5.5 Test-, Entwicklungs- und Staging-Systeme

Die Nutzung in Test-, Entwicklungs- oder Staging-Umgebungen ist zulässig, sofern dies vom jeweiligen Lizenzmodell umfasst ist oder ausdrücklich gestattet wurde. Eine produktive Nutzung solcher Umgebungen kann lizenzrechtlich als zusätzliche Installation gelten.

5.6 Lizenzübertragung

Eine Übertragung der Lizenz auf Dritte oder innerhalb eines Unternehmensverbundes ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BITkurier GmbH zulässig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

5.7 Unzulässige Nutzung

Insbesondere unzulässig sind:


• Weiterverkauf oder Unterlizenzierung ohne Zustimmung,
• Vermietung oder Bereitstellung als eigener SaaS-Dienst,
• Entfernung von Copyright- oder Lizenzhinweisen,
• Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
• Reverse Engineering, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt,
• missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Software.

5.8 White-Label- und Reseller-Modelle

White-Label-, OEM- oder Reseller-Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung begründet der Erwerb einer Standardlizenz keine entsprechenden Rechte.

5.9 Lizenzverstöße

Bei erheblichen oder wiederholten Lizenzverstößen kann die BITkurier GmbH den Kunden zur Beseitigung des Verstoßes auffordern. Erfolgt keine fristgerechte Abhilfe, können die gesetzlichen und vertraglichen Rechte geltend gemacht werden, einschließlich einer außerordentlichen Kündigung, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

5.10 Zukünftige Lizenzmodelle

Die BITkurier GmbH kann zusätzliche Lizenz- oder Abonnementmodelle einführen. Bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


6. Nutzungsbedingungen und Lizenzbeschränkungen

Die Nutzungsbedingungen regeln die zulässige Nutzung der Software sowie Handlungen, die zum Schutz der Software, der Infrastruktur der BITkurier GmbH und anderer Kunden untersagt sind.

6.1 Zulässige Nutzung

Die Software darf ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Lizenz und für rechtmäßige Zwecke genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze sowie diese Vertragsbedingungen einzuhalten.

6.2 Bestimmungsgemäßer Einsatz

Bitkurier Activity Guard® ist für den Schutz und die Überwachung von WordPress-Installationen vorgesehen. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

6.3 Verbotene Nutzungen

Untersagt sind insbesondere:


• Nutzung für rechtswidrige Zwecke,
• Bereitstellung der Software als eigener Dienst ohne entsprechende Lizenz,
• Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
• Entfernung von Urheber- oder Lizenzhinweisen,
• missbräuchliche Belastung von Cloud- oder API-Diensten,
• Nutzung gestohlener oder manipulierte Lizenzschlüssel,
• automatisierte Angriffe auf Systeme der BITkurier GmbH.

6.4 Reverse Engineering

Soweit gesetzlich nicht zwingend zulässig, dürfen Quellcode, Algorithmen, Sicherheitsmechanismen oder Lizenzverfahren weder dekompiliert, disassembliert noch anderweitig rückentwickelt werden.

6.5 Benchmarking und Veröffentlichung

Leistungs- oder Sicherheitstests dürfen durchgeführt werden. Eine Veröffentlichung vergleichender Benchmarks oder Testergebnisse unter Verwendung der Marken der BITkurier GmbH soll jedoch nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen, um reproduzierbare und faire Vergleichsbedingungen sicherzustellen.

6.6 API- und Cloud-Nutzung

API-Zugänge und Cloud-Dienste dürfen ausschließlich entsprechend der Dokumentation genutzt werden. Übermäßige oder missbräuchliche Anfragen, die die Stabilität der Dienste beeinträchtigen können, sind unzulässig.

6.7 Open-Source-Interoperabilität

Soweit Open-Source-Komponenten verwendet werden, gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen. Diese erweitern die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte nicht.

6.8 Exportkontrolle und Compliance

Der Kunde verpflichtet sich, geltende Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten sowie die Software nicht in einer Weise einzusetzen, die gegen anwendbares Recht verstößt.

6.9 Folgen von Vertragsverstößen

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die BITkurier GmbH den Kunden zur Abhilfe auffordern und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – den Vertrag außerordentlich kündigen oder den Zugang zu Online-Diensten vorübergehend sperren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.10 Schutz des geistigen Eigentums

Alle Marken, Logos, Designs, Dokumentationen und Softwarebestandteile bleiben Eigentum der BITkurier GmbH oder der jeweiligen Rechteinhaber. Die Nutzung dieser Schutzrechte ist nur im vertraglich eingeräumten Umfang zulässig.


7. Updates, Wartung, Produktlebenszyklus und End-of-Support

Die Regelung der Bereitstellung von Updates, die Wartung der Software, den Produktlebenszyklus sowie die Unterstützung verschiedener Softwareversionen sind durch die unten angeführten Punkte definiert. Ziel ist es, einen transparenten Rahmen für die kontinuierliche Weiterentwicklung von Bitkurier Activity Guard® zu schaffen.

7.1 Allgemeine Updatepolitik

Die BITkurier GmbH entwickelt Bitkurier Activity Guard® kontinuierlich weiter. Updates dienen insbesondere der Verbesserung der IT-Sicherheit, der Fehlerbehebung, der Leistungsoptimierung sowie der Anpassung an neue WordPress-Versionen oder geänderte technische Anforderungen.

7.2 Arten von Updates

Die Software kann insbesondere folgende Updatearten erhalten:

• Sicherheitsupdates
• Fehlerkorrekturen (Bugfixes)
• Hotfixes
• Minor Releases
• Major Releases
• Funktionsupdates
• Performanceoptimierungen
• Kompatibilitätsupdates
• Datenbankmigrationen
• Dokumentationsupdates

7.3 Sicherheitsupdates

Sicherheitsupdates werden bereitgestellt, sobald bekannte Schwachstellen behoben oder Risiken reduziert werden können. Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates innerhalb eines angemessenen Zeitraums einzuspielen.

7.4 Wartungsfenster

Cloud-Dienste oder Online-Komponenten können im Rahmen geplanter Wartungsfenster vorübergehend eingeschränkt verfügbar sein. Die BITkurier GmbH bemüht sich, Wartungsarbeiten möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

7.5 Kompatibilität

Die Software wird grundsätzlich für die in der Dokumentation angegebenen WordPress-Versionen entwickelt. Eine dauerhafte Unterstützung sämtlicher älteren WordPress-Versionen, Themes oder Plugins kann nicht gewährleistet werden.

7.6 End-of-Life (EOL)

Für ältere Softwareversionen kann die BITkurier GmbH das Ende des Produktlebenszyklus (End-of-Life) erklären. Nach Erreichen des EOL-Datums können keine neuen Funktionen oder Fehlerkorrekturen mehr bereitgestellt werden.

7.7 End-of-Support (EOS)

Nach dem Ende des Supports (End-of-Support) besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf technischen Support, Fehleranalysen oder Sicherheitsupdates für die betroffene Version.

7.8 Beta-, Preview- und Early-Access-Versionen

Vorabversionen dienen ausschließlich Testzwecken. Sie können Fehler enthalten, unvollständig sein oder sich jederzeit ändern. Ein produktiver Einsatz erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

7.9 Upgrade- und Downgrade-Regelungen

Der Kunde kann – soweit angeboten – zwischen verschiedenen Lizenz- oder Produkteditionen wechseln. Ein Wechsel richtet sich nach den jeweils gültigen Lizenz- und Preisbedingungen.

7.10 Updatepflichten des Kunden

Der Kunde bleibt für die regelmäßige Installation bereitgestellter Updates verantwortlich. Unterbleiben notwendige Sicherheitsupdates, kann dies Auswirkungen auf Sicherheit, Funktionalität oder Supportansprüche haben.

7.11 Änderungen des Funktionsumfangs

Im Rahmen der Weiterentwicklung können Funktionen erweitert, modernisiert oder technisch angepasst werden. Der wesentliche Vertragszweck darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

7.12 Dokumentation

Änderungen an Funktionen oder Schnittstellen werden nach Möglichkeit in der Dokumentation, den Release Notes oder dem Changelog veröffentlicht.


8. Supportleistungen, Service Levels und Kundenkommunikation

Art und Umfang der Supportleistungen der BITkurier GmbH, die Kommunikation mit Kunden sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Erbringung technischer Unterstützungsleistungen werden durch die unten angeführten Punkte definiert.

8.1 Allgemeine Supportleistungen

Die BITkurier GmbH bietet technischen Support entsprechend dem jeweils gebuchten Lizenz- oder Servicepaket an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

8.2 Supportkanäle

Support kann insbesondere per Ticketsystem, E-Mail oder Kundenportal erbracht werden. Die jeweils unterstützten Kommunikationswege werden auf der Website oder im Kundenportal bekanntgegeben.

8.3 Supportzeiten

Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, erfolgt der Support innerhalb der veröffentlichten Geschäftszeiten der Bitkurier Gmbh (CET Zeitzone). Premium- oder Enterprise-Kunden können abweichende Supportzeiten oder Bereitschaftsleistungen vereinbaren.

8.4 Prioritätsstufen

Supportanfragen können nach ihrer geschäftlichen Auswirkung priorisiert werden (z. B. Kritisch, Hoch, Mittel, Niedrig). Die Priorisierung dient der effizienten Bearbeitung und begründet keine Garantie für eine bestimmte Lösungszeit.

8.5 Reaktionszeiten

Etwaige Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Servicepaket oder einem gesonderten Service Level Agreement (SLA). Reaktionszeiten stellen keine Garantie für die vollständige Fehlerbehebung dar.

8.6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch vollständige und zutreffende Informationen, Logdateien, Screenshots sowie eine nachvollziehbare Beschreibung des Problems. Er stellt sicher, dass erforderliche Ansprechpartner erreichbar sind.

8.7 Vom Support ausgeschlossene Leistungen

Nicht vom Standard-Support umfasst sind insbesondere:


• individuelle Softwareentwicklung,
• Administration fremder Server,
• Fehler in Drittanbieter-Software,
• Datenwiederherstellungen,
• Schulungen oder Beratungsleistungen,
• Vor-Ort-Einsätze, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

8.8 Remote-Unterstützung

Sofern erforderlich und vom Kunden gewünscht, kann Support per Fernzugriff erfolgen. Der Fernzugriff erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Kunden und unter Beachtung angemessener Sicherheitsmaßnahmen.

8.9 Sicherheitsvorfälle

Bei gemeldeten Sicherheitsvorfällen bemüht sich die BITkurier GmbH um eine zeitnahe Bewertung der gemeldeten Informationen. Die Verantwortung für Sofortmaßnahmen zum Schutz der eigenen Systeme verbleibt jedoch beim Kunden.

8.10 Kommunikation

Produktinformationen, Wartungshinweise, Sicherheitswarnungen und Ankündigungen können über das Kundenportal, E-Mail, Release Notes oder vergleichbare Kommunikationskanäle veröffentlicht werden.

8.11 Eskalationsverfahren

Für Enterprise-Kunden können abgestufte Eskalationsverfahren mit definierten Ansprechpartnern vereinbart werden. Einzelheiten ergeben sich aus einem separaten SLA oder Supportvertrag.

8.12 Verhältnis zum SLA

Soweit zwischen den Parteien ein Service Level Agreement abgeschlossen wurde, gehen dessen speziellen Regelungen zu Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Eskalationen den allgemeinen Bestimmungen dieses Kapitels vor.


9. Pflichten des Kunden und Mitwirkungspflichten

Die Pflichten des Kunden für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Bitkurier Activity Guard® sind klar durch die unten angeführten Punkte definiert. Eine wirksame IT-Sicherheit setzt die Zusammenarbeit beider Vertragsparteien voraus.

9.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt die BITkurier GmbH bei der Vertragsdurchführung in angemessenem Umfang und stellt die für Installation, Betrieb, Fehleranalyse und Support erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

9.2 Sichere Systemumgebung

Der Kunde ist für eine geeignete technische Umgebung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere ein aktuelles Betriebssystem, eine unterstützte WordPress-Version, sichere Serverkonfigurationen sowie der Schutz administrativer Zugänge.

9.3 Installation von Updates

Der Kunde installiert sicherheitsrelevante Updates für WordPress, Themes, Plugins und Bitkurier Activity Guard® zeitnah, soweit keine berechtigten betrieblichen Gründe entgegenstehen.

9.4 Datensicherungen

Vor wesentlichen Änderungen oder Updates sollen aktuelle Datensicherungen erstellt und regelmäßig auf ihre Wiederherstellbarkeit überprüft werden. Die Verantwortung für Datensicherungen verbleibt beim Kunden.

9.5 Zugangsdaten und Authentifizierung

Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff, verwendet starke Passwörter und setzt – soweit verfügbar – Mehrfaktor-Authentifizierung ein.

9.6 Lizenz- und Zugangsschlüssel

Lizenzschlüssel, API-Schlüssel und vergleichbare Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

9.7 Mitwirkung bei Supportfällen

Der Kunde stellt für die Fehleranalyse alle erforderlichen Informationen, Logdateien, Screenshots und Testzugänge bereit, soweit dies zumutbar und datenschutzrechtlich zulässig ist.

9.8 Meldung von Sicherheitsvorfällen

Erkennt der Kunde einen möglichen Sicherheitsvorfall, informiert er die BITkurier GmbH unverzüglich, sofern dieser die Software oder bereitgestellte Dienste betreffen könnte.

9.9 Gesetzliche und regulatorische Pflichten

Der Kunde bleibt für die Einhaltung aller auf seinen Geschäftsbetrieb anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, insbesondere im Datenschutz-, Urheber-, Steuer- und Wettbewerbsrecht.

9.10 Zusammenarbeit mit Drittanbietern

Werden Hosting-Provider, Agenturen oder sonstige Dienstleister eingebunden, sorgt der Kunde dafür, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen dieser Dritten rechtzeitig erfolgen.

9.11 Folgen fehlender Mitwirkung

Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen und entstehen dadurch Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen der Leistungserbringung, haftet die BITkurier GmbH hierfür nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Vereinbarte Fristen können sich angemessen verlängern.

9.12 Eigenverantwortung

Die Nutzung der Software entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, ein ganzheitliches IT-Sicherheitskonzept zu betreiben. Hierzu zählen insbesondere Zugriffskontrollen, Backup-Strategien, Überwachung der Systeme und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.


10. Gewährleistung und Mängelrechte

Die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsrechte im Zusammenhang mit Bitkurier Activity Guard® sind klar geregelt. Es beschreibt das Verfahren bei Mängelmeldungen sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

10.1 Allgemeine Gewährleistung

Die BITkurier GmbH gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Eine vollständige Fehlerfreiheit oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aufgrund der Komplexität moderner Software nicht zugesichert werden.

10.2 Begriff des Mangels

Ein Mangel liegt vor, wenn die Software eine vereinbarte wesentliche Funktion dauerhaft oder erheblich nicht erfüllt. Geringfügige Abweichungen, rein optische Fehler oder unerhebliche Einschränkungen stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar, sofern sie die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

10.3 Mängelmeldung

Der Kunde meldet erkannte Mängel möglichst unverzüglich über die vorgesehenen Supportkanäle. Die Meldung soll eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, Angaben zur Systemumgebung sowie – soweit möglich – Screenshots, Logdateien oder andere geeignete Informationen enthalten.

10.4 Nacherfüllung

Die BITkurier GmbH ist berechtigt, einen gemeldeten Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Bereitstellung eines Updates, Umgehungslösung (Workaround) oder Ersatzlieferung zu beheben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.5 Angemessene Fristen

Der BITkurier GmbH ist eine angemessene Frist zur Prüfung und Behebung eines berechtigt gerügten Mangels einzuräumen. Die Dauer richtet sich insbesondere nach Art, Schwere und Auswirkungen des Mangels.

10.6 Ausschlüsse der Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht, soweit Mängel verursacht wurden durch:


• Änderungen an der Software durch den Kunden oder Dritte,
• nicht unterstützte WordPress-, PHP- oder Datenbankversionen,
• inkompatible Themes oder Plugins,
• Fehlkonfigurationen,
• unsachgemäße Nutzung,
• unterlassene Sicherheitsupdates,
• äußere Einwirkungen oder höhere Gewalt.

10.7 Drittanbieter-Komponenten

Für Fehler, die ausschließlich auf Produkte oder Dienste Dritter zurückzuführen sind, übernimmt die BITkurier GmbH keine Gewährleistung. Sie wird den Kunden jedoch nach Möglichkeit bei der Eingrenzung der Ursache unterstützen.

10.8 Beta- und Vorschauversionen

Für Beta-, Preview- oder Early-Access-Versionen können Funktionseinschränkungen bestehen. Solche Versionen werden ausschließlich zu Testzwecken bereitgestellt und können von den Regelungen zur regulären Gewährleistung abweichen, soweit gesetzlich zulässig.

10.9 Mitwirkung des Kunden

Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nachkommt und der BITkurier GmbH eine angemessene Möglichkeit zur Fehleranalyse und Nacherfüllung einräumt.

10.10 Gesetzliche Rechte

Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Soweit einzelne Regelungen dieses Kapitels mit zwingendem Recht kollidieren sollten, gehen die gesetzlichen Vorschriften vor.


11. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung der BITkurier GmbH für Schäden im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung von Bitkurier Activity Guard® sind eindeutig durch die folgenden Punkte definiert. Die Bestimmungen sind im Einklang mit den zwingenden gesetzlichen Vorgaben auszulegen.

11.1 Grundsatz der Haftung

Die BITkurier GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese Vereinbarung keine zulässigen Haftungsbeschränkungen vorsieht.

11.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet die BITkurier GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.3 Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BITkurier GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.4 Zwingende gesetzliche Haftung

Unberührt bleiben insbesondere Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

11.5 IT-Sicherheitsrisiken

Die Software unterstützt den Kunden bei der Verbesserung der IT-Sicherheit. Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Zero-Day-Schwachstellen oder sonstigen Sicherheitsvorfällen kann jedoch nicht garantiert werden.

11.6 Drittanbieter

Soweit Schäden ausschließlich auf Leistungen oder Produkte Dritter zurückzuführen sind, haftet die BITkurier GmbH hierfür nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und soweit ihr die Ursache zuzurechnen ist.

11.7 Mitverschulden

Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch unterlassene Updates, unsichere Konfigurationen oder fehlende Datensicherungen, ist bei der Bemessung etwaiger Ansprüche entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.

11.8 Höhere Gewalt

Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, außerhalb des Einflussbereichs der BITkurier GmbH liegender Ereignisse haftet die BITkurier GmbH nicht, soweit gesetzlich zulässig.

11.9 Datenverlust

Der Kunde ist für angemessene Datensicherungen verantwortlich. Im Falle eines ersatzfähigen Datenverlustes beschränkt sich die Haftung nach den gesetzlichen Grundsätzen regelmäßig auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

11.10 Haftung für entgangenen Gewinn

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden besteht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder soweit sie ausdrücklich übernommen wurde.

11.11 Verjährung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine wirksame individualvertragliche Regelung getroffen wurde.

11.12 Verhältnis zu zwingendem Recht

Sollten einzelne Haftungsregelungen dieses Vertrags unwirksam oder aufgrund zwingenden Rechts nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit

Der Umgang mit personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen sowie die Grundsätze der Informationssicherheit im Rahmen der Nutzung von Bitkurier Activity Guard® sind genau in den Datenschutzbestimmungen ausgelegt. Die unten angeführten Punkte ergänzen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und schaffen einen gemeinsamen Sicherheitsrahmen.

12.1 Datenschutzgrundsätze

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationale Datenschutzgesetze, einzuhalten.

12.2 Rollen der Vertragsparteien

Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies entsprechend der jeweiligen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit. Erfordert die Leistung eine Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), soweit gesetzlich erforderlich.

12.3 Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12.4 Zugriff auf Kundensysteme

Ein Zugriff auf Systeme des Kunden erfolgt ausschließlich, soweit dies für Support-, Wartungs- oder Fehleranalysezwecke erforderlich ist und der Kunde dem Zugriff zugestimmt hat oder eine entsprechende vertragliche Grundlage besteht.

12.5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Die BITkurier GmbH setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit ihrer Systeme entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik zu unterstützen.

12.6 Telemetrie- und Diagnosedaten

Soweit Telemetrie-, Diagnose- oder Protokolldaten erhoben werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Funktionen und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Art und Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Produktdokumentation oder der Datenschutzerklärung.

12.7 Logdateien

Logdateien können zur Fehleranalyse, Sicherheitsüberwachung und Missbrauchserkennung verarbeitet werden. Sie werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

12.8 Sicherheitsmeldungen

Die BITkurier GmbH kann Kunden über bekannte Sicherheitsrisiken, kritische Schwachstellen, sicherheitsrelevante Updates oder notwendige Schutzmaßnahmen informieren.

12.9 Unterauftragnehmer

Soweit externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt dies unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Kunde kann Informationen über wesentliche Kategorien eingesetzter Unterauftragnehmer erhalten, soweit gesetzlich erforderlich oder vertraglich vereinbart.

12.10 Rückgabe und Löschung von Daten

Nach Vertragsende oder Wegfall des Verarbeitungszwecks werden personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

12.11 Geheimhaltung nach Vertragsende

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange die betreffenden Informationen nicht allgemein bekannt geworden sind oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

12.12 Verhältnis zu weiteren Datenschutzdokumenten

Ergänzende Regelungen, insbesondere Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Security Policy oder Responsible Disclosure Policy, gehen für ihren jeweiligen Anwendungsbereich den allgemeinen Bestimmungen dieses Kapitels vor.


13. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Markenrechte

Die Zuordnung und den Schutz sämtlicher Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit Bitkurier Activity Guard® sind klar und eindeutig definiert. Es stellt klar, welche Rechte der BITkurier GmbH, dem Kunden oder gegebenenfalls Dritten zustehen.

13.1 Eigentum an der Software

Sämtliche Rechte an Bitkurier Activity Guard®, einschließlich Software, Quell- und Objektcode, Konzepten, Designs, Datenstrukturen, Benutzeroberflächen, Datenbanken, Dokumentationen und sonstigen Bestandteilen verbleiben bei der BITkurier GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern. Durch den Vertrag wird ausschließlich ein Nutzungsrecht eingeräumt.

13.2 Urheberrechtsschutz

Die Software und ihre Bestandteile sind urheberrechtlich und gegebenenfalls durch weitere Schutzrechte geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechte zu respektieren und keine Handlungen vorzunehmen, die den Schutzrechten entgegenstehen.

13.3 Marken und Kennzeichen

Firmenbezeichnungen, Logos, Produktnamen und Marken der BITkurier GmbH dürfen nur mit vorheriger Zustimmung oder im gesetzlich zulässigen Umfang verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Werbezwecke oder die Verwendung in eigenen Produkten.

13.4 Dokumentation

Handbücher, Online-Dokumentationen, Tutorials, Grafiken, Texte und sonstige Unterlagen unterliegen ebenfalls dem Schutz des geistigen Eigentums und dürfen nur im Rahmen der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.

13.5 Quellcode

Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht für gesetzlich zwingende Herausgabe- oder Offenlegungspflichten.

13.6 Open-Source-Komponenten

Soweit die Software Open-Source-Komponenten enthält, gelten für diese zusätzlich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Diese beziehen sich ausschließlich auf die betroffenen Komponenten und begründen keine weitergehenden Rechte an proprietären Bestandteilen der Software.

13.7 Feedback und Verbesserungsvorschläge

Stellt der Kunde freiwillig Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen oder sonstiges Feedback zur Verfügung, darf die BITkurier GmbH diese Informationen zur Weiterentwicklung der Software verwenden, sofern dadurch keine gesetzlichen Rechte oder berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.

13.8 Kundenspezifische Anpassungen

Soweit individuelle Entwicklungen oder Anpassungen beauftragt werden, richtet sich die Rechtsinhaberschaft nach der jeweiligen Individualvereinbarung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleiben sämtliche Schutzrechte bei der BITkurier GmbH; der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte.

13.9 Schutz vor unberechtigter Nutzung

Der Kunde unterlässt jede Handlung, die geeignet ist, Schutzmechanismen der Software zu umgehen, Schutzrechte zu verletzen oder eine unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung zu ermöglichen.

13.10 Lizenzhinweise und Copyright-Vermerke

Urheberrechts-, Marken- und Lizenzhinweise dürfen nicht entfernt, verändert oder verdeckt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig oder ausdrücklich schriftlich gestattet.

13.11 Rechte Dritter

Werden Produkte oder Inhalte Dritter eingebunden, verbleiben deren Schutzrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde verpflichtet sich, auch diese Rechte zu beachten.

13.12 Fortbestand der Schutzrechte

Die in diesem Kapitel geregelten Rechte und Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort, soweit ihr Zweck dies erfordert oder gesetzliche Schutzrechte weiterhin bestehen.


14. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

Die unten angeführten Punkte regeln den Beginn, Dauer, Verlängerung und Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der BITkurier GmbH und dem Kunden sowie die Rechtsfolgen einer Vertragsbeendigung.

14.1 Vertragsbeginn

Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots oder Abschluss des Bestellvorgangs zustande. Die Nutzungsrechte entstehen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und – soweit vereinbart – nach Zahlung der geschuldeten Vergütung.

14.2 Vertragslaufzeit

Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Lizenz- oder Abonnementmodell (prinzipiell sind dies, solange keine Sondervereinbarungen getätigt wurde, entweder ein Monats- oder Jahresabonnent). Unbefristete Lizenzen bleiben hiervon unberührt, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

14.3 Automatische Verlängerung

Zeitlich befristete Verträge können sich automatisch verlängern, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde nicht fristgerecht kündigt. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder den Preisbedingungen.

14.4 Ordentliche Kündigung

Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen, sofern das jeweilige Vertragsmodell eine ordentliche Kündigung vorsieht.

14.5 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, erheblichen Lizenzverstößen oder nachhaltigen Zahlungsverzügen vorliegen.

14.6 Form der Kündigung

Soweit gesetzlich zulässig, kann die Kündigung in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

14.7 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Beendigung des Vertrags enden die eingeräumten Nutzungsrechte, soweit keine unbefristeten Rechte bestehen. Der Kunde hat die Nutzung der betroffenen Leistungen einzustellen und gesetzliche sowie vertragliche Verpflichtungen weiterhin zu beachten.

14.8 Daten und Zugang nach Vertragsende

Soweit Cloud- oder Online-Dienste genutzt werden, kann der Zugang nach Vertragsende eingeschränkt oder beendet werden. Etwaige Export- oder Sicherungsmöglichkeiten richten sich nach den jeweils geltenden Produktbedingungen.

14.9 Rückgabe und Löschung

Vertrauliche Unterlagen, Zugangsdaten oder sonstige überlassene Informationen sind nach Vertragsende zurückzugeben oder – soweit zulässig – sicher zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

14.10 Fortgeltende Bestimmungen

Regelungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, geistiges Eigentum, Haftung sowie weitere Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung wirksam.

14.11 Auswirkungen auf Zusatzleistungen

Die Beendigung des Hauptvertrags kann auch Auswirkungen auf optionale Zusatzleistungen, Cloud-Dienste, Supportverträge oder Service Level Agreements haben. Maßgeblich sind die jeweiligen Einzelvereinbarungen.

14.12 Übergang zu Folgevereinbarungen

Die Vertragsparteien können jederzeit ein neues Lizenzmodell oder eine Folgevereinbarung abschließen. Hierdurch enden frühere Verträge nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird.


15. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die abschließenden vertraglichen Regelungen bestimmen die Rangfolge der Vertragsdokumente, das anwendbare Recht sowie weitere allgemeine Bestimmungen für das Vertragsverhältnis zwischen der BITkurier GmbH und dem Kunden.

15.1 Vertragsbestandteile

Bestandteile des Vertrags können insbesondere das Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Service Level Agreements (SLA), Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) sowie sonstige ausdrücklich einbezogene Dokumente sein.

15.2 Rangfolge der Vertragsdokumente

Soweit sich Vertragsbestandteile widersprechen, gilt folgende Rangfolge, sofern nichts anderes vereinbart wurde: (1) Individualvereinbarung, (2) Angebot, (3) SLA oder AVV für ihren jeweiligen Anwendungsbereich, (4) diese AGB einschließlich Anlagen, (5) Leistungsbeschreibung, (6) sonstige Dokumentationen.

15.3 Änderungen des Vertrags

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der gesetzlichen Form oder der zwischen den Parteien vereinbarten Form. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

15.4 Abtretung und Rechtsnachfolge

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, kann eine Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich sein.

15.5 Elektronische Kommunikation

Die Vertragsparteien können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben elektronisch kommunizieren. Dies gilt insbesondere für Rechnungen, Supportinformationen, Sicherheitswarnungen und vertragsbezogene Mitteilungen.

15.6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit zulässig können die Parteien eine wirksame Ersatzregelung vereinbaren.

15.7 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

15.8 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der BITkurier GmbH Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

15.9 Vertragssprache

Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Werden Übersetzungen bereitgestellt, dienen diese grundsätzlich der Information. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.

15.10 Compliance und Export

Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere Exportkontroll-, Sanktions-, Antikorruptions- und Wettbewerbsvorschriften.

15.11 Fortgeltung einzelner Regelungen

Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, insbesondere zu Vertraulichkeit, Datenschutz, geistigem Eigentum, Haftung und anwendbarem Recht, bleiben auch nach Vertragsbeendigung wirksam.

15.12 Schlussbestimmung

Ergänzende Anlagen, Richtlinien und produktspezifische Dokumente können Bestandteil des Vertrags werden, soweit sie wirksam einbezogen wurden.

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