Allgemeine Geschäftsbedingungen | Software License & Services Agreement
1. Einleitung
Dieses Dokument bildet die zentrale vertragliche Grundlage (AGB) für die Nutzung der Software sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der BITkurier GmbH. Diese Nutzungsbedingungen bilden auch die Grundlage für ergänzende Dokumente wie EULA, SLA, Supportbedingungen und weitere rechtliche Richtlinien.
2. Präambel
Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der BITkurier GmbH und ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung, Lizenzierung, Nutzung, Wartung und Unterstützung der Sicherheitssoftware Bitkurier Activity Guard®.
2.1 Zweck dieses Vertragswerks
Das Ziel dieses Vertragswerks ist die Schaffung transparenter und ausgewogener Regelungen für den Einsatz einer professionellen WordPress-Sicherheitslösung die in Form eines WordPress plugin anbgeboten wird.
2.2 Hintergrund
WordPress zählt weltweit zu den am häufigsten eingesetzten Content-Management-Systemen und ist dadurch regelmäßig Ziel automatisierter sowie gezielter Cyberangriffe. Sicherheitsrisiken entstehen unter anderem durch Schwachstellen in Core-Komponenten, Themes, Plugins, Serverkonfigurationen oder kompromittierte Benutzerkonten. Bitkurier Activity Guard® wurde entwickelt, um Betreiber von WordPress-Websites bei der Erkennung, Reduzierung und Beherrschung solcher Risiken zu unterstützen.
2.3 Sicherheitsphilosophie
Die BITkurier GmbH verfolgt einen mehrschichtigen Sicherheitsansatz (‘Defense in Depth’). Die Software ergänzt bestehende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, ersetzt diese jedoch nicht. Ein wirksames Sicherheitskonzept umfasst insbesondere aktuelle Software, regelmäßige Backups, Mehrfaktor-Authentifizierung, Zugriffsbeschränkungen, sichere Hosting-Umgebungen sowie eine kontinuierliche Überwachung sicherheitsrelevanter Ereignisse.
2.4 Eigenverantwortung des Kunden
Der Kunde bleibt für den sicheren Betrieb seiner Website und IT-Infrastruktur verantwortlich. Die Nutzung von Bitkurier Activity Guard® entbindet nicht von der Pflicht, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen oder gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Empfehlungen, Sicherheitswarnungen und bereitgestellte Updates sollten zeitnah umgesetzt werden.
2.5 Keine Garantie absoluter Sicherheit
Die Parteien erkennen an, dass absolute IT-Sicherheit technisch nicht erreichbar ist. Auch bei ordnungsgemäßer Installation und Nutzung der Software können bislang unbekannte Schwachstellen, Zero-Day-Exploits, Fehlkonfigurationen, Angriffe durch Dritte oder menschliche Fehler zu Sicherheitsvorfällen führen. Bitkurier Activity Guard® reduziert Risiken, garantiert jedoch keine vollständige Verhinderung sämtlicher Angriffe.
2.6 Zukunftsorientierung
Die AGB sind bewusst so aufgebaut, dass zukünftige Module, Cloud-Dienste, APIs, Enterprise-Funktionen und weitere Sicherheitsdienste in die bestehende Vertragsstruktur integriert werden können, ohne den grundlegenden Regelungsrahmen zu verändern.
3. Begriffsdefinitionen
Die nachstehenden Definitionen gelten für dieses Vertragswerk sowie – soweit anwendbar – für EULA, SLA, Supportbedingungen und weitere zugehörige Dokumente.
Administrator
Natürliche Person mit administrativen Berechtigungen für eine WordPress-Installation oder verbundene Systeme.
Agentur
Unternehmen, das Websites für eigene Kunden entwickelt, betreibt oder betreut.
API
Programmierschnittstelle zur Kommunikation zwischen Bitkurier Activity Guard® und externen Diensten.
Authenticator
Funktion oder Anwendung zur Mehrfaktor-Authentifizierung.
Backup
Vollständige oder teilweise Sicherung von Daten zur Wiederherstellung nach einem Vorfall.
Beta-Version
Vorabversion der Software, die Testzwecken dient und produktive Nutzungseinschränkungen aufweisen kann.
Cloud-Dienst
Von der BITkurier GmbH oder Drittanbietern bereitgestellter internetbasierter Dienst.
Customer/Kunde
Vertragspartner der BITkurier GmbH.
Dashboard
Benutzeroberfläche der Software zur Verwaltung sicherheitsrelevanter Funktionen.
Data Breach
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Defense in Depth
Mehrschichtiger Sicherheitsansatz mit mehreren Schutzebenen.
Dokumentation
Handbücher, Online-Hilfen, Release Notes und technische Beschreibungen.
Downtime
Zeitraum, in dem ein Dienst nicht bestimmungsgemäß verfügbar ist.
Enterprise-Lizenz
Individuell vereinbarte Lizenz mit erweitertem Leistungsumfang.
Exploit
Technik oder Programm zur Ausnutzung einer Schwachstelle.
Firewall
Technische Schutzmaßnahme zur Filterung von Netzwerkverkehr.
Hosting
Bereitstellung der Infrastruktur für den Betrieb einer Website.
Incident
Sicherheitsereignis mit möglicher Beeinträchtigung von Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit.
Lizenz
Vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht an der Software.
Lizenzschlüssel
Technischer Schlüssel zur Aktivierung oder Verwaltung einer Lizenz.
Malware
Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Ransomware oder Spyware.
MFA
Mehrfaktor-Authentifizierung.
Plugin
Erweiterung für WordPress oder andere unterstützte Systeme.
Release
Veröffentlichung einer neuen Softwareversion.
Responsible Disclosure
Koordinierter Prozess zur verantwortungsvollen Meldung von Schwachstellen.
Sicherheitsereignis
Vorfall mit Auswirkungen auf die IT-Sicherheit.
SLA
Service Level Agreement.
Software
Bitkurier Activity Guard® einschließlich zugehöriger Komponenten.
Staging-System
Nicht produktive Testumgebung.
Subscription
Zeitlich befristetes Lizenz- oder Abonnementmodell.
Support
Unterstützungsleistungen der BITkurier GmbH.
Telemetrie
Technische Diagnose- und Nutzungsdaten zur Verbesserung oder Absicherung der Software.
Theme
Designvorlage für WordPress.
Threat Intelligence
Informationen über aktuelle Bedrohungen und Angriffsmuster.
Update
Bereitstellung von Fehlerkorrekturen, Sicherheits- oder Funktionsverbesserungen.
Upgrade
Erweiterung auf eine höhere Produkt- oder Lizenzstufe.
Verfügbarkeit
Grad der Nutzbarkeit eines Dienstes innerhalb eines Zeitraums.
Vulnerability
Sicherheitslücke oder Schwachstelle.
Website
Die vertragsgegenständliche Internetpräsenz des Kunden.
WordPress-Installation
Eine eigenständige Installation des WordPress-Content-Management-Systems.
Zero-Day-Schwachstelle
Zum Zeitpunkt der Ausnutzung noch nicht allgemein bekannte oder gepatchte Sicherheitslücke.
Auslegungsregel
Begriffe in der Einzahl schließen die Mehrzahl ein und umgekehrt, soweit der Zusammenhang nichts anderes erfordert. Technische Begriffe sind entsprechend ihrem im IT- und Informationssicherheitsbereich allgemein anerkannten Verständnis auszulegen. Abweichende Definitionen in Individualvereinbarungen gehen den Definitionen dieses Kapitels vor.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Vertragsgegenstand beschreibt den Leistungsumfang der BITkurier GmbH. Er legt fest, welche Leistungen Bestandteil des Vertrags sind und welche Leistungen ausdrücklich nicht geschuldet werden.
4.1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an der Software Bitkurier Activity Guard® sowie – abhängig vom gebuchten Lizenzmodell – die Bereitstellung von Updates, Dokumentation, Support, Sicherheitsinformationen und optionalen Zusatzleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und den ergänzenden Vertragsunterlagen.
4.2 Leistungsbestandteile
Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
• Bereitstellung der Software zum Download,
• Lizenzaktivierung und Lizenzverwaltung,
• Sicherheitsfunktionen zum Schutz von WordPress-Installationen,
• Sicherheitsprotokolle und Dashboards,
• Benachrichtigungen über sicherheitsrelevante Ereignisse,
• Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und kompatibilitätsbedingte Anpassungen,
• technische Dokumentation,
• Support entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang.
4.3 Optionale Zusatzleistungen
Je nach Produkt- oder Enterprise-Lizenz können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, insbesondere Cloud-Dienste, API-Zugänge, Premium-Support, individuelle Beratung, Integrationen, Sicherheitsanalysen oder weitere kostenpflichtige Module. Solche Leistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4.4 Leistungsänderungen
Die BITkurier GmbH ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, technisch anzupassen oder zu modernisieren, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Sicherheitsrelevante Änderungen können kurzfristig vorgenommen werden, wenn dies zur Abwehr aktueller Bedrohungen erforderlich ist.
4.5 Nicht geschuldete Leistungen
Nicht Bestandteil des Standardvertrags sind insbesondere:
• Administration von Servern oder Hosting-Umgebungen,
• Wiederherstellung kompromittierter Systeme,
• Entfernung von Schadsoftware außerhalb der Softwarefunktionen,
• individuelle Softwareentwicklung,
• Rechts- oder Datenschutzberatung,
• dauerhafte Überwachung fremder IT-Systeme,
• Leistungen Dritter (Hosting, Domains, Themes oder Plugins).
4.6 Drittanbieter
Die Software kann mit Diensten oder Komponenten Dritter zusammenarbeiten. Für deren Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionsumfang oder zukünftige Änderungen übernimmt die BITkurier GmbH keine Verantwortung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
4.7 Zukunftssicherheit
Die Vertragsparteien erkennen an, dass Bitkurier Activity Guard® kontinuierlich weiterentwickelt wird. Neue Funktionen, Module oder Produktlinien können künftig ergänzt werden. Soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der bestehenden Lizenz sind, bedürfen sie einer gesonderten Vereinbarung oder eines entsprechenden Lizenzmodells.
4.8 Rang der Leistungsbeschreibung
Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung konkretisiert den Funktionsumfang der Software. Bei Widersprüchen zwischen Marketingmaterialien und der offiziellen Leistungsbeschreibung geht die Leistungsbeschreibung vor. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor allgemeinen Beschreibungen.
5. Lizenzgewährung und Lizenzmodelle
Die Lizenzgewährung regelt die Einräumung der Nutzungsrechte an Bitkurier Activity Guard®, die verschiedenen Lizenzmodelle sowie die Voraussetzungen und Grenzen der zulässigen Nutzung.
5.1 Lizenzgewährung
Nach vollständigem Vertragsschluss und – soweit vereinbart – Eingang der Vergütung räumt die BITkurier GmbH dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei der BITkurier GmbH.
5.2 Lizenzmodelle
Je nach Produktangebot können insbesondere folgende Lizenzmodelle angeboten werden:
• Personal – Nutzung für eine einzelne WordPress-Installation.
• Business – Nutzung für mehrere eigene Websites.
• Agency – Verwaltung von Websites eigener Kunden.
• Enterprise – Individuell vereinbarter Leistungsumfang einschließlich optionaler Zusatzleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
5.3 Umfang der Nutzungsrechte
Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang. Eine Nutzung über die gebuchte Anzahl von Installationen, Benutzern oder Mandanten hinaus bedarf einer zusätzlichen Lizenz oder einer schriftlichen Vereinbarung.
5.4 Aktivierung und Lizenzschlüssel
Für die Aktivierung kann ein Lizenzschlüssel oder ein vergleichbares Aktivierungsverfahren erforderlich sein. Der Kunde hat Lizenzdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
5.5 Test-, Entwicklungs- und Staging-Systeme
Die Nutzung in Test-, Entwicklungs- oder Staging-Umgebungen ist zulässig, sofern dies vom jeweiligen Lizenzmodell umfasst ist oder ausdrücklich gestattet wurde. Eine produktive Nutzung solcher Umgebungen kann lizenzrechtlich als zusätzliche Installation gelten.
5.6 Lizenzübertragung
Eine Übertragung der Lizenz auf Dritte oder innerhalb eines Unternehmensverbundes ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BITkurier GmbH zulässig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
5.7 Unzulässige Nutzung
Insbesondere unzulässig sind:
• Weiterverkauf oder Unterlizenzierung ohne Zustimmung,
• Vermietung oder Bereitstellung als eigener SaaS-Dienst,
• Entfernung von Copyright- oder Lizenzhinweisen,
• Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
• Reverse Engineering, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt,
• missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Software.
5.8 White-Label- und Reseller-Modelle
White-Label-, OEM- oder Reseller-Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung begründet der Erwerb einer Standardlizenz keine entsprechenden Rechte.
5.9 Lizenzverstöße
Bei erheblichen oder wiederholten Lizenzverstößen kann die BITkurier GmbH den Kunden zur Beseitigung des Verstoßes auffordern. Erfolgt keine fristgerechte Abhilfe, können die gesetzlichen und vertraglichen Rechte geltend gemacht werden, einschließlich einer außerordentlichen Kündigung, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
5.10 Zukünftige Lizenzmodelle
Die BITkurier GmbH kann zusätzliche Lizenz- oder Abonnementmodelle einführen. Bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
6. Nutzungsbedingungen und Lizenzbeschränkungen
Die Nutzungsbedingungen regeln die zulässige Nutzung der Software sowie Handlungen, die zum Schutz der Software, der Infrastruktur der BITkurier GmbH und anderer Kunden untersagt sind.
6.1 Zulässige Nutzung
Die Software darf ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Lizenz und für rechtmäßige Zwecke genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze sowie diese Vertragsbedingungen einzuhalten.
6.2 Bestimmungsgemäßer Einsatz
Bitkurier Activity Guard® ist für den Schutz und die Überwachung von WordPress-Installationen vorgesehen. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
6.3 Verbotene Nutzungen
Untersagt sind insbesondere:
• Nutzung für rechtswidrige Zwecke,
• Bereitstellung der Software als eigener Dienst ohne entsprechende Lizenz,
• Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
• Entfernung von Urheber- oder Lizenzhinweisen,
• missbräuchliche Belastung von Cloud- oder API-Diensten,
• Nutzung gestohlener oder manipulierte Lizenzschlüssel,
• automatisierte Angriffe auf Systeme der BITkurier GmbH.
6.4 Reverse Engineering
Soweit gesetzlich nicht zwingend zulässig, dürfen Quellcode, Algorithmen, Sicherheitsmechanismen oder Lizenzverfahren weder dekompiliert, disassembliert noch anderweitig rückentwickelt werden.
6.5 Benchmarking und Veröffentlichung
Leistungs- oder Sicherheitstests dürfen durchgeführt werden. Eine Veröffentlichung vergleichender Benchmarks oder Testergebnisse unter Verwendung der Marken der BITkurier GmbH soll jedoch nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen, um reproduzierbare und faire Vergleichsbedingungen sicherzustellen.
6.6 API- und Cloud-Nutzung
API-Zugänge und Cloud-Dienste dürfen ausschließlich entsprechend der Dokumentation genutzt werden. Übermäßige oder missbräuchliche Anfragen, die die Stabilität der Dienste beeinträchtigen können, sind unzulässig.
6.7 Open-Source-Interoperabilität
Soweit Open-Source-Komponenten verwendet werden, gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen. Diese erweitern die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte nicht.
6.8 Exportkontrolle und Compliance
Der Kunde verpflichtet sich, geltende Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten sowie die Software nicht in einer Weise einzusetzen, die gegen anwendbares Recht verstößt.
6.9 Folgen von Vertragsverstößen
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die BITkurier GmbH den Kunden zur Abhilfe auffordern und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – den Vertrag außerordentlich kündigen oder den Zugang zu Online-Diensten vorübergehend sperren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.10 Schutz des geistigen Eigentums
Alle Marken, Logos, Designs, Dokumentationen und Softwarebestandteile bleiben Eigentum der BITkurier GmbH oder der jeweiligen Rechteinhaber. Die Nutzung dieser Schutzrechte ist nur im vertraglich eingeräumten Umfang zulässig.
7. Updates, Wartung, Produktlebenszyklus und End-of-Support
Die Regelung der Bereitstellung von Updates, die Wartung der Software, den Produktlebenszyklus sowie die Unterstützung verschiedener Softwareversionen sind durch die unten angeführten Punkte definiert. Ziel ist es, einen transparenten Rahmen für die kontinuierliche Weiterentwicklung von Bitkurier Activity Guard® zu schaffen.
7.1 Allgemeine Updatepolitik
Die BITkurier GmbH entwickelt Bitkurier Activity Guard® kontinuierlich weiter. Updates dienen insbesondere der Verbesserung der IT-Sicherheit, der Fehlerbehebung, der Leistungsoptimierung sowie der Anpassung an neue WordPress-Versionen oder geänderte technische Anforderungen.
7.2 Arten von Updates
Die Software kann insbesondere folgende Updatearten erhalten:
• Sicherheitsupdates
• Fehlerkorrekturen (Bugfixes)
• Hotfixes
• Minor Releases
• Major Releases
• Funktionsupdates
• Performanceoptimierungen
• Kompatibilitätsupdates
• Datenbankmigrationen
• Dokumentationsupdates
7.3 Sicherheitsupdates
Sicherheitsupdates werden bereitgestellt, sobald bekannte Schwachstellen behoben oder Risiken reduziert werden können. Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Updates innerhalb eines angemessenen Zeitraums einzuspielen.
7.4 Wartungsfenster
Cloud-Dienste oder Online-Komponenten können im Rahmen geplanter Wartungsfenster vorübergehend eingeschränkt verfügbar sein. Die BITkurier GmbH bemüht sich, Wartungsarbeiten möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
7.5 Kompatibilität
Die Software wird grundsätzlich für die in der Dokumentation angegebenen WordPress-Versionen entwickelt. Eine dauerhafte Unterstützung sämtlicher älteren WordPress-Versionen, Themes oder Plugins kann nicht gewährleistet werden.
7.6 End-of-Life (EOL)
Für ältere Softwareversionen kann die BITkurier GmbH das Ende des Produktlebenszyklus (End-of-Life) erklären. Nach Erreichen des EOL-Datums können keine neuen Funktionen oder Fehlerkorrekturen mehr bereitgestellt werden.
7.7 End-of-Support (EOS)
Nach dem Ende des Supports (End-of-Support) besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf technischen Support, Fehleranalysen oder Sicherheitsupdates für die betroffene Version.
7.8 Beta-, Preview- und Early-Access-Versionen
Vorabversionen dienen ausschließlich Testzwecken. Sie können Fehler enthalten, unvollständig sein oder sich jederzeit ändern. Ein produktiver Einsatz erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
7.9 Upgrade- und Downgrade-Regelungen
Der Kunde kann – soweit angeboten – zwischen verschiedenen Lizenz- oder Produkteditionen wechseln. Ein Wechsel richtet sich nach den jeweils gültigen Lizenz- und Preisbedingungen.
7.10 Updatepflichten des Kunden
Der Kunde bleibt für die regelmäßige Installation bereitgestellter Updates verantwortlich. Unterbleiben notwendige Sicherheitsupdates, kann dies Auswirkungen auf Sicherheit, Funktionalität oder Supportansprüche haben.
7.11 Änderungen des Funktionsumfangs
Im Rahmen der Weiterentwicklung können Funktionen erweitert, modernisiert oder technisch angepasst werden. Der wesentliche Vertragszweck darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
7.12 Dokumentation
Änderungen an Funktionen oder Schnittstellen werden nach Möglichkeit in der Dokumentation, den Release Notes oder dem Changelog veröffentlicht.
8. Supportleistungen, Service Levels und Kundenkommunikation
Art und Umfang der Supportleistungen der BITkurier GmbH, die Kommunikation mit Kunden sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Erbringung technischer Unterstützungsleistungen werden durch die unten angeführten Punkte definiert.
8.1 Allgemeine Supportleistungen
Die BITkurier GmbH bietet technischen Support entsprechend dem jeweils gebuchten Lizenz- oder Servicepaket an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.
8.2 Supportkanäle
Support kann insbesondere per Ticketsystem, E-Mail oder Kundenportal erbracht werden. Die jeweils unterstützten Kommunikationswege werden auf der Website oder im Kundenportal bekanntgegeben.
8.3 Supportzeiten
Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, erfolgt der Support innerhalb der veröffentlichten Geschäftszeiten der Bitkurier Gmbh (CET Zeitzone). Premium- oder Enterprise-Kunden können abweichende Supportzeiten oder Bereitschaftsleistungen vereinbaren.
8.4 Prioritätsstufen
Supportanfragen können nach ihrer geschäftlichen Auswirkung priorisiert werden (z. B. Kritisch, Hoch, Mittel, Niedrig). Die Priorisierung dient der effizienten Bearbeitung und begründet keine Garantie für eine bestimmte Lösungszeit.
8.5 Reaktionszeiten
Etwaige Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Servicepaket oder einem gesonderten Service Level Agreement (SLA). Reaktionszeiten stellen keine Garantie für die vollständige Fehlerbehebung dar.
8.6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch vollständige und zutreffende Informationen, Logdateien, Screenshots sowie eine nachvollziehbare Beschreibung des Problems. Er stellt sicher, dass erforderliche Ansprechpartner erreichbar sind.
8.7 Vom Support ausgeschlossene Leistungen
Nicht vom Standard-Support umfasst sind insbesondere:
• individuelle Softwareentwicklung,
• Administration fremder Server,
• Fehler in Drittanbieter-Software,
• Datenwiederherstellungen,
• Schulungen oder Beratungsleistungen,
• Vor-Ort-Einsätze, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
8.8 Remote-Unterstützung
Sofern erforderlich und vom Kunden gewünscht, kann Support per Fernzugriff erfolgen. Der Fernzugriff erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Kunden und unter Beachtung angemessener Sicherheitsmaßnahmen.
8.9 Sicherheitsvorfälle
Bei gemeldeten Sicherheitsvorfällen bemüht sich die BITkurier GmbH um eine zeitnahe Bewertung der gemeldeten Informationen. Die Verantwortung für Sofortmaßnahmen zum Schutz der eigenen Systeme verbleibt jedoch beim Kunden.
8.10 Kommunikation
Produktinformationen, Wartungshinweise, Sicherheitswarnungen und Ankündigungen können über das Kundenportal, E-Mail, Release Notes oder vergleichbare Kommunikationskanäle veröffentlicht werden.
8.11 Eskalationsverfahren
Für Enterprise-Kunden können abgestufte Eskalationsverfahren mit definierten Ansprechpartnern vereinbart werden. Einzelheiten ergeben sich aus einem separaten SLA oder Supportvertrag.
8.12 Verhältnis zum SLA
Soweit zwischen den Parteien ein Service Level Agreement abgeschlossen wurde, gehen dessen speziellen Regelungen zu Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Eskalationen den allgemeinen Bestimmungen dieses Kapitels vor.
9. Pflichten des Kunden und Mitwirkungspflichten
Die Pflichten des Kunden für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Bitkurier Activity Guard® sind klar durch die unten angeführten Punkte definiert. Eine wirksame IT-Sicherheit setzt die Zusammenarbeit beider Vertragsparteien voraus.
9.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht
Der Kunde unterstützt die BITkurier GmbH bei der Vertragsdurchführung in angemessenem Umfang und stellt die für Installation, Betrieb, Fehleranalyse und Support erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
9.2 Sichere Systemumgebung
Der Kunde ist für eine geeignete technische Umgebung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere ein aktuelles Betriebssystem, eine unterstützte WordPress-Version, sichere Serverkonfigurationen sowie der Schutz administrativer Zugänge.
9.3 Installation von Updates
Der Kunde installiert sicherheitsrelevante Updates für WordPress, Themes, Plugins und Bitkurier Activity Guard® zeitnah, soweit keine berechtigten betrieblichen Gründe entgegenstehen.
9.4 Datensicherungen
Vor wesentlichen Änderungen oder Updates sollen aktuelle Datensicherungen erstellt und regelmäßig auf ihre Wiederherstellbarkeit überprüft werden. Die Verantwortung für Datensicherungen verbleibt beim Kunden.
9.5 Zugangsdaten und Authentifizierung
Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff, verwendet starke Passwörter und setzt – soweit verfügbar – Mehrfaktor-Authentifizierung ein.
9.6 Lizenz- und Zugangsschlüssel
Lizenzschlüssel, API-Schlüssel und vergleichbare Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
9.7 Mitwirkung bei Supportfällen
Der Kunde stellt für die Fehleranalyse alle erforderlichen Informationen, Logdateien, Screenshots und Testzugänge bereit, soweit dies zumutbar und datenschutzrechtlich zulässig ist.
9.8 Meldung von Sicherheitsvorfällen
Erkennt der Kunde einen möglichen Sicherheitsvorfall, informiert er die BITkurier GmbH unverzüglich, sofern dieser die Software oder bereitgestellte Dienste betreffen könnte.
9.9 Gesetzliche und regulatorische Pflichten
Der Kunde bleibt für die Einhaltung aller auf seinen Geschäftsbetrieb anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, insbesondere im Datenschutz-, Urheber-, Steuer- und Wettbewerbsrecht.
9.10 Zusammenarbeit mit Drittanbietern
Werden Hosting-Provider, Agenturen oder sonstige Dienstleister eingebunden, sorgt der Kunde dafür, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen dieser Dritten rechtzeitig erfolgen.
9.11 Folgen fehlender Mitwirkung
Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen und entstehen dadurch Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen der Leistungserbringung, haftet die BITkurier GmbH hierfür nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Vereinbarte Fristen können sich angemessen verlängern.
9.12 Eigenverantwortung
Die Nutzung der Software entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, ein ganzheitliches IT-Sicherheitskonzept zu betreiben. Hierzu zählen insbesondere Zugriffskontrollen, Backup-Strategien, Überwachung der Systeme und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
10. Gewährleistung und Mängelrechte
Die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsrechte im Zusammenhang mit Bitkurier Activity Guard® sind klar geregelt. Es beschreibt das Verfahren bei Mängelmeldungen sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.
10.1 Allgemeine Gewährleistung
Die BITkurier GmbH gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Eine vollständige Fehlerfreiheit oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aufgrund der Komplexität moderner Software nicht zugesichert werden.
10.2 Begriff des Mangels
Ein Mangel liegt vor, wenn die Software eine vereinbarte wesentliche Funktion dauerhaft oder erheblich nicht erfüllt. Geringfügige Abweichungen, rein optische Fehler oder unerhebliche Einschränkungen stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar, sofern sie die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.
10.3 Mängelmeldung
Der Kunde meldet erkannte Mängel möglichst unverzüglich über die vorgesehenen Supportkanäle. Die Meldung soll eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, Angaben zur Systemumgebung sowie – soweit möglich – Screenshots, Logdateien oder andere geeignete Informationen enthalten.
10.4 Nacherfüllung
Die BITkurier GmbH ist berechtigt, einen gemeldeten Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Bereitstellung eines Updates, Umgehungslösung (Workaround) oder Ersatzlieferung zu beheben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.5 Angemessene Fristen
Der BITkurier GmbH ist eine angemessene Frist zur Prüfung und Behebung eines berechtigt gerügten Mangels einzuräumen. Die Dauer richtet sich insbesondere nach Art, Schwere und Auswirkungen des Mangels.
10.6 Ausschlüsse der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht, soweit Mängel verursacht wurden durch:
• Änderungen an der Software durch den Kunden oder Dritte,
• nicht unterstützte WordPress-, PHP- oder Datenbankversionen,
• inkompatible Themes oder Plugins,
• Fehlkonfigurationen,
• unsachgemäße Nutzung,
• unterlassene Sicherheitsupdates,
• äußere Einwirkungen oder höhere Gewalt.
10.7 Drittanbieter-Komponenten
Für Fehler, die ausschließlich auf Produkte oder Dienste Dritter zurückzuführen sind, übernimmt die BITkurier GmbH keine Gewährleistung. Sie wird den Kunden jedoch nach Möglichkeit bei der Eingrenzung der Ursache unterstützen.
10.8 Beta- und Vorschauversionen
Für Beta-, Preview- oder Early-Access-Versionen können Funktionseinschränkungen bestehen. Solche Versionen werden ausschließlich zu Testzwecken bereitgestellt und können von den Regelungen zur regulären Gewährleistung abweichen, soweit gesetzlich zulässig.
10.9 Mitwirkung des Kunden
Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nachkommt und der BITkurier GmbH eine angemessene Möglichkeit zur Fehleranalyse und Nacherfüllung einräumt.
10.10 Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Soweit einzelne Regelungen dieses Kapitels mit zwingendem Recht kollidieren sollten, gehen die gesetzlichen Vorschriften vor.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung der BITkurier GmbH für Schäden im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung von Bitkurier Activity Guard® sind eindeutig durch die folgenden Punkte definiert. Die Bestimmungen sind im Einklang mit den zwingenden gesetzlichen Vorgaben auszulegen.
11.1 Grundsatz der Haftung
Die BITkurier GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese Vereinbarung keine zulässigen Haftungsbeschränkungen vorsieht.
11.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet die BITkurier GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BITkurier GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.4 Zwingende gesetzliche Haftung
Unberührt bleiben insbesondere Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
11.5 IT-Sicherheitsrisiken
Die Software unterstützt den Kunden bei der Verbesserung der IT-Sicherheit. Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Zero-Day-Schwachstellen oder sonstigen Sicherheitsvorfällen kann jedoch nicht garantiert werden.
11.6 Drittanbieter
Soweit Schäden ausschließlich auf Leistungen oder Produkte Dritter zurückzuführen sind, haftet die BITkurier GmbH hierfür nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und soweit ihr die Ursache zuzurechnen ist.
11.7 Mitverschulden
Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch unterlassene Updates, unsichere Konfigurationen oder fehlende Datensicherungen, ist bei der Bemessung etwaiger Ansprüche entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
11.8 Höhere Gewalt
Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, außerhalb des Einflussbereichs der BITkurier GmbH liegender Ereignisse haftet die BITkurier GmbH nicht, soweit gesetzlich zulässig.
11.9 Datenverlust
Der Kunde ist für angemessene Datensicherungen verantwortlich. Im Falle eines ersatzfähigen Datenverlustes beschränkt sich die Haftung nach den gesetzlichen Grundsätzen regelmäßig auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
11.10 Haftung für entgangenen Gewinn
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden besteht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder soweit sie ausdrücklich übernommen wurde.
11.11 Verjährung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine wirksame individualvertragliche Regelung getroffen wurde.
11.12 Verhältnis zu zwingendem Recht
Sollten einzelne Haftungsregelungen dieses Vertrags unwirksam oder aufgrund zwingenden Rechts nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit
Der Umgang mit personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen sowie die Grundsätze der Informationssicherheit im Rahmen der Nutzung von Bitkurier Activity Guard® sind genau in den Datenschutzbestimmungen ausgelegt. Die unten angeführten Punkte ergänzen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und schaffen einen gemeinsamen Sicherheitsrahmen.
12.1 Datenschutzgrundsätze
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationale Datenschutzgesetze, einzuhalten.
12.2 Rollen der Vertragsparteien
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies entsprechend der jeweiligen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit. Erfordert die Leistung eine Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), soweit gesetzlich erforderlich.
12.3 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12.4 Zugriff auf Kundensysteme
Ein Zugriff auf Systeme des Kunden erfolgt ausschließlich, soweit dies für Support-, Wartungs- oder Fehleranalysezwecke erforderlich ist und der Kunde dem Zugriff zugestimmt hat oder eine entsprechende vertragliche Grundlage besteht.
12.5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Die BITkurier GmbH setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit ihrer Systeme entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik zu unterstützen.
12.6 Telemetrie- und Diagnosedaten
Soweit Telemetrie-, Diagnose- oder Protokolldaten erhoben werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Funktionen und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Art und Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Produktdokumentation oder der Datenschutzerklärung.
12.7 Logdateien
Logdateien können zur Fehleranalyse, Sicherheitsüberwachung und Missbrauchserkennung verarbeitet werden. Sie werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
12.8 Sicherheitsmeldungen
Die BITkurier GmbH kann Kunden über bekannte Sicherheitsrisiken, kritische Schwachstellen, sicherheitsrelevante Updates oder notwendige Schutzmaßnahmen informieren.
12.9 Unterauftragnehmer
Soweit externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt dies unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Kunde kann Informationen über wesentliche Kategorien eingesetzter Unterauftragnehmer erhalten, soweit gesetzlich erforderlich oder vertraglich vereinbart.
12.10 Rückgabe und Löschung von Daten
Nach Vertragsende oder Wegfall des Verarbeitungszwecks werden personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
12.11 Geheimhaltung nach Vertragsende
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange die betreffenden Informationen nicht allgemein bekannt geworden sind oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
12.12 Verhältnis zu weiteren Datenschutzdokumenten
Ergänzende Regelungen, insbesondere Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Security Policy oder Responsible Disclosure Policy, gehen für ihren jeweiligen Anwendungsbereich den allgemeinen Bestimmungen dieses Kapitels vor.
13. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Markenrechte
Die Zuordnung und den Schutz sämtlicher Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit Bitkurier Activity Guard® sind klar und eindeutig definiert. Es stellt klar, welche Rechte der BITkurier GmbH, dem Kunden oder gegebenenfalls Dritten zustehen.
13.1 Eigentum an der Software
Sämtliche Rechte an Bitkurier Activity Guard®, einschließlich Software, Quell- und Objektcode, Konzepten, Designs, Datenstrukturen, Benutzeroberflächen, Datenbanken, Dokumentationen und sonstigen Bestandteilen verbleiben bei der BITkurier GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern. Durch den Vertrag wird ausschließlich ein Nutzungsrecht eingeräumt.
13.2 Urheberrechtsschutz
Die Software und ihre Bestandteile sind urheberrechtlich und gegebenenfalls durch weitere Schutzrechte geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechte zu respektieren und keine Handlungen vorzunehmen, die den Schutzrechten entgegenstehen.
13.3 Marken und Kennzeichen
Firmenbezeichnungen, Logos, Produktnamen und Marken der BITkurier GmbH dürfen nur mit vorheriger Zustimmung oder im gesetzlich zulässigen Umfang verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Werbezwecke oder die Verwendung in eigenen Produkten.
13.4 Dokumentation
Handbücher, Online-Dokumentationen, Tutorials, Grafiken, Texte und sonstige Unterlagen unterliegen ebenfalls dem Schutz des geistigen Eigentums und dürfen nur im Rahmen der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.
13.5 Quellcode
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht für gesetzlich zwingende Herausgabe- oder Offenlegungspflichten.
13.6 Open-Source-Komponenten
Soweit die Software Open-Source-Komponenten enthält, gelten für diese zusätzlich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Diese beziehen sich ausschließlich auf die betroffenen Komponenten und begründen keine weitergehenden Rechte an proprietären Bestandteilen der Software.
13.7 Feedback und Verbesserungsvorschläge
Stellt der Kunde freiwillig Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen oder sonstiges Feedback zur Verfügung, darf die BITkurier GmbH diese Informationen zur Weiterentwicklung der Software verwenden, sofern dadurch keine gesetzlichen Rechte oder berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.
13.8 Kundenspezifische Anpassungen
Soweit individuelle Entwicklungen oder Anpassungen beauftragt werden, richtet sich die Rechtsinhaberschaft nach der jeweiligen Individualvereinbarung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleiben sämtliche Schutzrechte bei der BITkurier GmbH; der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte.
13.9 Schutz vor unberechtigter Nutzung
Der Kunde unterlässt jede Handlung, die geeignet ist, Schutzmechanismen der Software zu umgehen, Schutzrechte zu verletzen oder eine unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung zu ermöglichen.
13.10 Lizenzhinweise und Copyright-Vermerke
Urheberrechts-, Marken- und Lizenzhinweise dürfen nicht entfernt, verändert oder verdeckt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig oder ausdrücklich schriftlich gestattet.
13.11 Rechte Dritter
Werden Produkte oder Inhalte Dritter eingebunden, verbleiben deren Schutzrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde verpflichtet sich, auch diese Rechte zu beachten.
13.12 Fortbestand der Schutzrechte
Die in diesem Kapitel geregelten Rechte und Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrags fort, soweit ihr Zweck dies erfordert oder gesetzliche Schutzrechte weiterhin bestehen.
14. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die unten angeführten Punkte regeln den Beginn, Dauer, Verlängerung und Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der BITkurier GmbH und dem Kunden sowie die Rechtsfolgen einer Vertragsbeendigung.
14.1 Vertragsbeginn
Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots oder Abschluss des Bestellvorgangs zustande. Die Nutzungsrechte entstehen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und – soweit vereinbart – nach Zahlung der geschuldeten Vergütung.
14.2 Vertragslaufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Lizenz- oder Abonnementmodell (prinzipiell sind dies, solange keine Sondervereinbarungen getätigt wurde, entweder ein Monats- oder Jahresabonnent). Unbefristete Lizenzen bleiben hiervon unberührt, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
14.3 Automatische Verlängerung
Zeitlich befristete Verträge können sich automatisch verlängern, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde nicht fristgerecht kündigt. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder den Preisbedingungen.
14.4 Ordentliche Kündigung
Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen, sofern das jeweilige Vertragsmodell eine ordentliche Kündigung vorsieht.
14.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, erheblichen Lizenzverstößen oder nachhaltigen Zahlungsverzügen vorliegen.
14.6 Form der Kündigung
Soweit gesetzlich zulässig, kann die Kündigung in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
14.7 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags enden die eingeräumten Nutzungsrechte, soweit keine unbefristeten Rechte bestehen. Der Kunde hat die Nutzung der betroffenen Leistungen einzustellen und gesetzliche sowie vertragliche Verpflichtungen weiterhin zu beachten.
14.8 Daten und Zugang nach Vertragsende
Soweit Cloud- oder Online-Dienste genutzt werden, kann der Zugang nach Vertragsende eingeschränkt oder beendet werden. Etwaige Export- oder Sicherungsmöglichkeiten richten sich nach den jeweils geltenden Produktbedingungen.
14.9 Rückgabe und Löschung
Vertrauliche Unterlagen, Zugangsdaten oder sonstige überlassene Informationen sind nach Vertragsende zurückzugeben oder – soweit zulässig – sicher zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
14.10 Fortgeltende Bestimmungen
Regelungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, geistiges Eigentum, Haftung sowie weitere Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung wirksam.
14.11 Auswirkungen auf Zusatzleistungen
Die Beendigung des Hauptvertrags kann auch Auswirkungen auf optionale Zusatzleistungen, Cloud-Dienste, Supportverträge oder Service Level Agreements haben. Maßgeblich sind die jeweiligen Einzelvereinbarungen.
14.12 Übergang zu Folgevereinbarungen
Die Vertragsparteien können jederzeit ein neues Lizenzmodell oder eine Folgevereinbarung abschließen. Hierdurch enden frühere Verträge nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird.
15. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die abschließenden vertraglichen Regelungen bestimmen die Rangfolge der Vertragsdokumente, das anwendbare Recht sowie weitere allgemeine Bestimmungen für das Vertragsverhältnis zwischen der BITkurier GmbH und dem Kunden.
15.1 Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrags können insbesondere das Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Service Level Agreements (SLA), Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) sowie sonstige ausdrücklich einbezogene Dokumente sein.
15.2 Rangfolge der Vertragsdokumente
Soweit sich Vertragsbestandteile widersprechen, gilt folgende Rangfolge, sofern nichts anderes vereinbart wurde: (1) Individualvereinbarung, (2) Angebot, (3) SLA oder AVV für ihren jeweiligen Anwendungsbereich, (4) diese AGB einschließlich Anlagen, (5) Leistungsbeschreibung, (6) sonstige Dokumentationen.
15.3 Änderungen des Vertrags
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der gesetzlichen Form oder der zwischen den Parteien vereinbarten Form. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
15.4 Abtretung und Rechtsnachfolge
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, kann eine Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich sein.
15.5 Elektronische Kommunikation
Die Vertragsparteien können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben elektronisch kommunizieren. Dies gilt insbesondere für Rechnungen, Supportinformationen, Sicherheitswarnungen und vertragsbezogene Mitteilungen.
15.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit zulässig können die Parteien eine wirksame Ersatzregelung vereinbaren.
15.7 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.
15.8 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der BITkurier GmbH Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.9 Vertragssprache
Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Werden Übersetzungen bereitgestellt, dienen diese grundsätzlich der Information. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.
15.10 Compliance und Export
Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere Exportkontroll-, Sanktions-, Antikorruptions- und Wettbewerbsvorschriften.
15.11 Fortgeltung einzelner Regelungen
Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, insbesondere zu Vertraulichkeit, Datenschutz, geistigem Eigentum, Haftung und anwendbarem Recht, bleiben auch nach Vertragsbeendigung wirksam.
15.12 Schlussbestimmung
Ergänzende Anlagen, Richtlinien und produktspezifische Dokumente können Bestandteil des Vertrags werden, soweit sie wirksam einbezogen wurden.